Adrastea Nuernberg

Anschrift

adrastea GmbH & Co. KG
Bielefelder Str. 5
90425 Nürnberg
Deutschland

Amtsgericht Nürnberg HRA 15169
Komplementärin: adrastea Verwaltungs GmbH, Sitz: Nürnberg

Amtsgericht Nürnberg HRB 25118
Geschäftsführer: Dipl.-Inf. Andreas Oßwald

USt-ID: DE264437343

Kontaktmöglichkeiten:

www.adrastea.com

info@adrastea.com

0911 / 4334 0800

Verantwortlicher im Sinne des § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag

Andreas Oßwald
Geschäftsführer
adrastea GmbH & Co. KG
Bielefelder Str. 5
90425 Nürnberg
Deutschland

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Die adrastea GmbH & Co. KG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGBs für die Beauftragung von Projekten - Version 29. Mai 2023

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen adrastea GmbH & Co. KG, nachfolgend "Unternehmen" genannt, und seinen Kunden.

2. Dienstleistungen

Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung und -beratung an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die im individuellen Vertrag beschriebenen Leistungen.

2.1 Anforderungen an die Projektbeschreibung

Der Kunde ist verpflichtet, eine detaillierte Projektbeschreibung bereitzustellen, die die Anforderungen und Ziele des Projekts klar definiert. Die Projektbeschreibung sollte alle für die Durchführung des Projekts relevanten Informationen enthalten, einschließlich der erwarteten Zeitrahmen und Meilensteine, der benötigten Ressourcen und der spezifischen Funktionen oder Merkmale der gewünschten Software.

2.2 Einsatz von Subunternehmern

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Bedarf Subunternehmer einzusetzen, um die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen zu erbringen. Dies geschieht stets unter Wahrung der in diesem Vertrag vereinbarten Qualitätsstandards und der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Auswahl und Beaufsichtigung von Subunternehmern liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Die Einbindung von Subunternehmern führt nicht zu zusätzlichen Kosten für den Kunden, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.3 Abnahme

2.3.1 Zusammenarbeit bei der Abnahme

Nachdem das Unternehmen die erbrachten Leistungen fertiggestellt hat, wird eine Überprüfung gemeinsam mit dem Kunden durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle im Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Der Kunde hat in dieser Phase die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen zu bestätigen, was als Abnahme gilt. Dieser Schritt ist essentiell, um die Erfüllung der beiderseitigen Verpflichtungen sicherzustellen.

2.3.2 Abnahmeprozess

Falls während der Überprüfung Mängel festgestellt werden, die die im Vertrag festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, verpflichtet sich das Unternehmen, diese Mängel in angemessener Weise zu beheben. Nach Abschluss dieser Verbesserungen wird eine weitere Überprüfung gemeinsam mit dem Kunden durchgeführt, bis die Leistungen zur Zufriedenheit des Kunden abgenommen werden können.

2.3.3 Zusätzliche Anforderungen und Änderungen

Wir verstehen, dass Bedürfnisse und Vorstellungen im Laufe der Projektentwicklung variieren können. Sollten während oder nach dem Abnahmeprozess zusätzliche Anforderungen oder Änderungswünsche auftreten, die über die im Vertrag festgelegten Anforderungen hinausgehen, sind wir gerne bereit, diese als separate Anforderungen zu betrachten und in einer zusätzlichen Vereinbarung festzuhalten. Dies ermöglicht es uns, die neuen Anforderungen effektiv zu erfüllen und eine transparente Kostenstruktur beizubehalten.

2.4 Dienstverträge

Sofern der Kunde das Unternehmen auf Stundenbasis beauftragt, wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. In diesem Fall berechnet das Unternehmen seine Leistungen nach tatsächlichem Aufwand und zu den vereinbarten Stundensätzen. Das Unternehmen stellt dem Kunden regelmäßig Rechnungen aus, die den aufgewendeten Zeit- und Kostenaufwand für die erbrachten Dienstleistungen detailliert auflisten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Wartung

Sofern im individuellen Vertrag nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen gestaffelt und orientieren sich an festgelegten Projekt-Meilensteinen. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 35% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Weitere Zahlungen werden nach der Fertigstellung jedes Meilensteins fällig, wie im individuellen Vertrag festgelegt. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung des letzten Meilensteins und Abschluss des Projekts zu zahlen. Sollte der individuelle Vertrag eine abweichende Zahlungsmodalität vorsehen, so hat diese Vorrang.

3.1. Wartungsvertrag

Der Kunde hat die Möglichkeit, einen laufenden Wartungsvertrag abzuschließen. Dieser deckt Wartungsarbeiten und Aktualisierungen ab, die zur Behebung von Inkompatibilitäten oder Anpassungen an technische oder rechtliche Änderungen erforderlich sind. Die Kosten für diesen Service werden monatlich berechnet und sind unabhängig von etwaigen Zahlungen für das ursprüngliche Projekt.

3.2. Fall-spezifische Wartung

Sollte sich der Kunde gegen den Abschluss eines Wartungsvertrags entscheiden, ist er sich bewusst, dass zukünftig Inkompatibilitäten oder andere technische oder rechtliche Änderungen auftreten können, die Wartungsarbeiten erfordern. In diesem Fall werden die Kosten für solche Wartungsarbeiten fall-spezifisch berechnet und sind zusätzlich zu den Kosten für das ursprüngliche Projekt zu tragen.

3.3. Vorausschauende Konzeption

Das Unternehmen bemüht sich, die Software so zu entwickeln, dass sie so lange wie möglich ohne zusätzliche Wartungsarbeiten auskommt. Dennoch kann das Unternehmen keine Garantie oder Haftung für den fortwährenden, unterbrechungsfreien Betrieb der Software übernehmen, insbesondere in Fällen, in denen externe Faktoren wie Betriebssystemupdates oder rechtliche Änderungen den Betrieb beeinflussen.

4. Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist das Unternehmen berechtigt, die weitere Arbeit an den Projekten des Kunden auszusetzen, bis die ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen sind. Zusätzlich können Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben werden.

5. Änderungen des Projekts

Änderungen des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs müssen schriftlich angefordert und von beiden Parteien genehmigt werden. Änderungen können zu Anpassungen des Preises und des Liefertermins führen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen abzulehnen, die nicht praktikabel oder außerhalb der Expertise des Unternehmens sind.

6. Kündigungsbedingungen

Im Falle eines Dienstleistungsvertrags kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen. Nach Erhalt der Kündigung stellt das Unternehmen seine Leistungen ein und stellt dem Kunden eine abschließende Rechnung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen aus.

7. Abbruchbedingungen

Bei einem Projektabbruch durch den Kunden wird eine Abbruchgebühr erhoben, die mindestens 50% des vereinbarten Gesamtpreises entspricht. Diese Gebühr deckt nicht erstattbare Kosten sowie bereits investierte Arbeitszeit ab. Die Einplanung und Vorauszahlung von Ressourcen wie Entwickler für das Projekt stellt für das Unternehmen einen erheblichen Aufwand dar. Bei einem Projektabbruch können diese Kosten nicht anderweitig gedeckt werden, daher ist die Abbruchgebühr notwendig.

8. Haftungsbeschränkung

Das Unternehmen haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, die dem Kunden infolge von Verzögerungen, Fehlern oder Ausfällen bei der Erbringung der Dienstleistung entstehen könnten.

8.1. Haftungsbeschränkung bei Dienstleistungen

Im Falle eines Dienstleistungsvertrags haftet das Unternehmen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.2 Gewährleistung

Das Unternehmen gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation und den Spezifikationen funktioniert. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, Änderungen oder Modifikationen durch den Kunden verursacht wurden. Im Falle eines nachweisbaren Mangels wird das Unternehmen versuchen, diesen in angemessener Zeit zu beheben oder dem Kunden eine Ausweichlösung bereitzustellen.

9. Geistiges Eigentum

Sofern nicht anders in der individuellen Vereinbarung festgehalten, behält das Unternehmen alle Rechte an den erstellten Softwareprodukten, -lösungen und zugehörigen Materialien. Dies umfasst unter anderem Urheberrechte, Patente, Handelsmarken und andere Formen des geistigen Eigentums. Es wird dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und persönliches Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zweck gewährt. Eine Vervielfältigung, Änderung, Weiterverkauf, Vermietung, Leasing oder sonstige Weitergabe der Software an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht gestattet. Wir legen großen Wert darauf, dass die Interessen und Rechte unserer Kunden gewahrt bleiben und bemühen uns, in unseren Vereinbarungen und Praktiken Fairness und Transparenz zu wahren.

10. Datenschutz

Das Unternehmen hält die einschlägigen Datenschutzgesetze ein und verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden nur für die Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten. Genauere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens enthalten, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. Sämtliche Geschäftsinformationen, Daten, Unterlagen und sonstige Kenntnisse, die sie durch die Geschäftsbeziehung zueinander erhalten, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der anderen Partei nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst nicht Informationen, die allgemein bekannt sind oder die ohne Zutun oder Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGBs und alle Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens.

13. Streitbeilegung

Das Unternehmen und der Kunde bemühen sich, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einvernehmlich und unter gegenseitigem Verständnis zu lösen. Bei Differenzen wird ein offener und konstruktiver Dialog angestrebt, um eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.

13.1. Schlichtungsverfahren

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, stimmen beide Parteien zu, ein formelles Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Ein neutraler Dritter, der Schlichter, wird ausgewählt, um den Konflikt zu hören und eine Lösung vorzuschlagen. Beide Parteien verpflichten sich, in gutem Glauben an diesem Verfahren teilzunehmen.

13.2. Rechtliche Schritte

Sollte das Schlichtungsverfahren nicht zu einer Einigung führen, bleibt es beiden Parteien unbenommen, rechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens.

14. Widerrufsrecht

Soweit der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z.B. per Telefon, E-Mail oder Internet) oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen wurde und der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde das Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Nach rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts wird das Unternehmen alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Unternehmen eingegangen ist.

15. Nicht-Erfüllung durch den Kunden

Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen, wie z.B. der Bereitstellung erforderlicher Informationen, Materialien oder Ressourcen, nicht nachkommen, und sollte dies die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen oder zu beenden. In diesem Fall bleibt die Zahlungspflicht des Kunden für bereits erbrachte Dienstleistungen bestehen und das Unternehmen ist nicht haftbar für Verzögerungen oder Mängel, die durch das Versäumnis des Kunden entstanden sind.

Nürnberg, 29. Mai 2023